Förderaufruf: "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft zum Förderprogramm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" auf, welches Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" ist. Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich mit Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung auseinandersetzen.

Förderziel:
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie mittelständischer Unternehmen in Deutschland durch Freiräume für eigenständige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Dabei sollen KMU motiviert werden, eigene risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen und bei Bedarf mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Durch diese Fördermaßnahme wird auch ein Beitrag zur aktiven Gestaltung des digitalen Wandels und der Stärkung der digitalen und technologischen Souveränität in Deutschland und Europa geleistet.

Zuwendungszweck:
Die Fördermaßnahme richtet sich an KMU sowie mittelständische Unternehmen, die im Rahmen von Einzelvorhaben oder Verbundprojekten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen möchten. Ziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen durch die Förderung vorwettbewerblicher industrieller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Schaffung von Freiräumen für eigene FuE-Projekte soll den Unternehmen ermöglichen, auf Veränderungen gestärkt zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten.

Förderkriterien:
Die Förderkriterien sind unter anderem die Exzellenz, der Innovationsgrad, die betriebs- und volkswirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Unterstützung beim beschleunigten Technologie- und Wissenstransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland. Die Projekte sollen einen klaren Bezug zur unternehmerischen Wertschöpfung aufweisen und sich der Zukunft der Wertschöpfung zuordnen lassen. Die Fördermaßnahme ist themenoffen gestaltet, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen liegt.

Fördermodalitäten:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Antragstellung erfolgt durch die Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Über die Bewilligung entscheidet das BMBF im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlagen:
Die Fördermaßnahme wird auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Sie unterliegt den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZVAZA) oder den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.