Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben.

Fördernehmer: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben

Förderthemen: Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden

Förderart: Zuschuss

Fördergeber: Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

 

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
  • Digitalisierungsprojekte:
    • zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
    • zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.

Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Beratungsprojekte
    • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
  • Implementierungsprojekte
    • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
    • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
    • projektbegleitende Beratungsleistungen
    • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
  • Schulungsprojekt
    • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts