Die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024 befasst sich mit dem datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen

Zusammengefasst werden folgende wichtige Punkte behandelt:

  1. Konzeption des Einsatzes und Auswahl von KI-Anwendungen:
    • Klärung der Einsatzfelder und Zwecke für KI-Anwendungen.
    • Prüfung, ob die Einsatzfelder rechtmäßig sind und ob sie personenbezogene Daten enthalten.
    • Datenschutzkonformes Training von KI-Anwendungen.
    • Festlegung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
    • Vermeidung von automatisierten Letztentscheidungen.
    • Wahl zwischen geschlossenem oder offenem System.
    • Transparenz bei der Verwendung von KI-Anwendungen.
  2. Implementierung von KI-Anwendungen:
    • Verantwortlichkeit festlegen und verbindlich regeln.
    • Interne Regelungen treffen.
    • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
    • Schutz der Beschäftigten und Einrichtung betrieblicher Accounts.
    • Berücksichtigung von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
    • Gewährleistung der Datensicherheit.
    • Sensibilisierung der Beschäftigten.
    • Verfolgung weiterer Entwicklungen.
  3. Nutzung von KI-Anwendungen:
    • Vorsicht bei der Eingabe und Ausgabe personenbezogener Daten.
    • Besondere Vorsicht bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
    • Prüfung der Ergebnisse auf Richtigkeit.
    • Überprüfung der Ergebnisse und Verfahren auf Diskriminierung1.

Diese Orientierungshilfe bietet wertvolle Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Anwendungen im Hinblick auf Datenschutz und Rechtskonformität. Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen.