Die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024 befasst sich mit dem datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen.
Zusammengefasst werden folgende wichtige Punkte behandelt:
- Konzeption des Einsatzes und Auswahl von KI-Anwendungen:
- Klärung der Einsatzfelder und Zwecke für KI-Anwendungen.
- Prüfung, ob die Einsatzfelder rechtmäßig sind und ob sie personenbezogene Daten enthalten.
- Datenschutzkonformes Training von KI-Anwendungen.
- Festlegung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
- Vermeidung von automatisierten Letztentscheidungen.
- Wahl zwischen geschlossenem oder offenem System.
- Transparenz bei der Verwendung von KI-Anwendungen.
- Implementierung von KI-Anwendungen:
- Verantwortlichkeit festlegen und verbindlich regeln.
- Interne Regelungen treffen.
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
- Schutz der Beschäftigten und Einrichtung betrieblicher Accounts.
- Berücksichtigung von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
- Gewährleistung der Datensicherheit.
- Sensibilisierung der Beschäftigten.
- Verfolgung weiterer Entwicklungen.
- Nutzung von KI-Anwendungen:
- Vorsicht bei der Eingabe und Ausgabe personenbezogener Daten.
- Besondere Vorsicht bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
- Prüfung der Ergebnisse auf Richtigkeit.
- Überprüfung der Ergebnisse und Verfahren auf Diskriminierung1.
Diese Orientierungshilfe bietet wertvolle Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Anwendungen im Hinblick auf Datenschutz und Rechtskonformität. Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen.